Die Grundlage des "Begleitetes Fahren mit 17" sind
  • mehr Praxis = weniger Risiko
  • mehr Beratung = weniger Gefahren
  • mehr Erfahrung = weniger Unfälle

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist an bestimmte Auflagen gebunden:

  • Bis zum 18. Lebensjahr dürfen Sie nur gemeinsam mit einer erwachsenen und erfahrenen Begleitperson fahren
  • Die Begleiter müssen namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein
  • Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein
  • Die Begleiter müssen mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine entsprechende deutsche oder EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen
  • Die Begleiter dürfen maximal 1 Punkte im Fahreignungsregister vorweisen
  • Die Fahrerlaubnis ab 17 ist nur in Deutschland und Östereich gültig

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne in einer unserer Fahrschulen zur Verfügung.